Ideenwettbewerb 2023

Neue Wege gehen

Museumsdirektor Simon Matzerath mit dem Plakat zum Wettbewerb „Das Museum sichtbar machen“ © Historisches Museum Saar, Thomas Roessler

Das Historische Museum Saar geht mit der Ausschreibung des Ideenwettbewerbs „Das Museum sichtbar machen“ neue Wege. Wir wollen mit innovativen Denkansätzen das Museum entsprechend seiner Bedeutung als tragende Säule der saarländischen Kulturlandschaft sichtbarer machen. Ist das spannend genug für Sie? Wir freuen uns auf ihre kreative(n) Idee(n). Überraschen Sie uns!

 

Reiche Deine nachvollziehbare Idee ein: bis 15.09.2023, anonymisiert, gerne im Format DIN-A4

Einsendungen an:
Tatjana Seibert, Historisches Museum Saar, Schlossplatz 15, 66119 Saarbrücken, E-Mail-Adresse

Bei Rückfragen:
ruf‘ Ulrich Brunner im Historischen Museum Saar an, 0681/506-4506

Was gibt‘s zu gewinnen?

1. Platz: 10.000 Euro,
2. bis 6. Platz: je 1.000 Euro

Die Jury entscheidet:
im Oktober 2023

Wer sitzt in der Jury?
Prof. Ivica Maksimovic (Vors.), Dr. Ralf Beil, Dr. Sabine Dengel, Erik Schrader,
Prof. Dr. Alexander Schubert und zwei Stimmen aus dem Team des Historischen Museums Saar

 

 

Wettbewerbs-/Auslobungsbedingungen

Bei dem Wettbewerb handelt es sich nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne des GWB, sondern um ein eigenständiges Verfahren (Auslobung). Die förmlichen Vergaberechtsbestimmungen finden keine Anwendung. Eine Entschädigung, Schadensersatz oder eine sonstige Vergütung außerhalb der ausgelobten Preise wird für die Beteiligung an diesem Wettbewerb nicht gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht insoweit nicht. Die eingereichten Entwürfe und Unterlagen (verkörpert oder in elektronischer Form) verbleiben bei dem Historischen Museum Saar und gehen in dessen Eigentum über. Eine Kostenerstattung erfolgt nicht. Das Urheberrecht und das Recht zur Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt bei den Verfassern/Verfasserinnen.

Das Historische Museum Saar [als auslobende Stelle] ist berechtigt, die eingereichten Entwürfe nach Abschluss des Ideenwettbewerbes ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte, sofern es sich nicht um eine gewerbliche Nutzung handelt) zu veröffentlichen. Das Erstveröffentlichungsrecht der eingereichten Wettbewerbsarbeiten liegt bei der auslobenden Stelle. Die Namen der Verfasser/Verfasserinnen werden bei jeder Veröffentlichung genannt. Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen der Entwürfe dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers/der Urheberin veröffentlicht oder verwertet werden. Die Einräumung der entsprechenden Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte erfolgt durch gesonderten Vertrag.

Der Jury ist es überlassen, eine oder mehrere Ideen zu prämieren. Ihr steht es auch frei, welche Idee bei mehreren prämierten Arbeiten realisiert wird.

Sollte der erste Preis für eine Realisierung vorgesehen werden, ist nur dieser automatisch mit der Übertragung der einfachen, zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungerechte verbunden.